Von unbebauten und bebauten Grundstücken
Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeanlagen u.v.m.
Bis zu einer Verkehrswertsumme von 150.000€
Nießbrauchrechte, Wegerechte, Scheidungstermine etc. werden separat abgerechnet und müssen vorher besprochen werden.